AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG AN UNTERNEHMEN UND PRIVATE

1. GELTUNG UNSERER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Alle Lieferungen und Leistungen an Unternehmen und Private erfolgen ausschliesslich zu unseren nachstehenden AGB. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Käufers sind für den Geschäftsverkehr mit Novoglas AG (kurz Novoglas) stets ausgeschlossen, es sei denn, wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Das gilt auch für Sondervereinbarungen mit unseren Verkäufern über Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen im Geschäftsverkehr, die zum Abschluss solcher Vereinbarungen nicht berechtigt sind. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsvorgänge.

2. ANGEBOTE / AUFTRAGSANNAHME

Unsere Angebote sind freibleibend und werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung in deren Umfang angenommen. Aufträge können wir innerhalb von 4 Wochen nach Zugang annehmen. Bis zur schriftlichen Annahme oder Auftragsbestätigung entstehen für uns keine Verpflichtungen.

3. UMFANG DER LIEFERUNG / WARENBESCHREIBUNG

Wir sind berechtigt, die von Ihnen bestellte Ware auch in Teillieferungen zu senden. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Käufers einschliesslich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes sind zusätzlich zu vergüten.
Beschreibungen von Waren sind nur verbindlich, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die Zusicherung von Eigenschaften muss ausdrücklich erfolgen, sie bedarf der Schriftform.
Gestalterische Änderungen, die wir nach unserem Ermessen für zweckmässig halten, sind uns vorbehalten. Geringfügige, insbesondere aber handelsübliche Abweichungen in Qualität, Farbe, Design, Ausrüstung und Verarbeitung berühren die vertragsmässige Beschaffenheit der Ware nicht. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und dem Endprodukt.

4. URHEBERRECHT

Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelungen bei uns. Der Käufer hält uns gegenüber allen urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verarbeitung seiner Vorlagen ergeben könnten. Dies gilt entsprechend für sonstige Immaterialgüterrechte und Ansprüche.

5. LIEFERZEIT

Alle Angaben zu Lieferungs- und Leistungszeiten sind unverbindlich und gelten nur annähernd. Der Käufer kann uns nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Die Nachfrist muss mindestens 10 Arbeitstage betragen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer schriftlich eine weitere angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Abnahme nach Ablauf dieser Frist ablehnt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen setzt deren Ankündigung in dieser Fristsetzung voraus.
Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzuges oder die Ausübung der Rechte aus Art. 107 OR stehen dem Käufer nur zu, wenn wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, es sei denn, dass die rechtzeitige Lieferung für uns erkennbar von erheblicher Bedeutung für den Käufer ist. Sie sind darüber hinaus auf den Wert der Lieferung begrenzt. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmassnahmen, behördlichen Massnahmen sowie bei unverschuldeten Betriebsstörungen verlängert sich die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, maximal jedoch um 2 Monate.

6. VERSAND

Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers ab Villmergen. Die Gefahr geht unabhängig vom Leistungsort spätestens mit Absendung der Ware auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bei Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Ware wird von uns unversichert versandt, wenn der Käufer dies nicht gesondert verlangt hat. Für alle Standardprodukte aus dem Shop ist mit einem Versandkostenanteil von CHF 10.– bis max. CHF 50.– (innerhalb der Schweiz) pro Lieferung zu rechnen. Sollte der Versandkostenanteil CHF 50.— übersteigen, so wird der Kunde informiert. Der Versandkostenanteil ins Ausland erfolgt nach separater Vereinbarung. Die Versandkosten für Spezialanfertigungen erfolgen nach individuellen Vereinbarungen. Die Selbstabholung bestellter Produkte ist möglich.Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzuges oder die Ausübung der Rechte aus Art. 107 OR stehen dem Käufer nur zu, wenn wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, es sei denn, dass die rechtzeitige Lieferung für uns erkennbar von erheblicher Bedeutung für den Käufer ist. Sie sind darüber hinaus auf den Wert der Lieferung begrenzt. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmassnahmen, behördlichen Massnahmen sowie bei unverschuldeten Betriebsstörungen verlängert sich die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, maximal jedoch um 2 Monate.

7. PREIS UND ZAHLUNGEN

Der Mindestbestellwert im Online-Shop beträgt Fr. 50.-. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. Änderungen des Preisgefüges bis zur Lieferung berechtigen uns nach billigem Ermessen zu entsprechenden Preisanpassungen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 2 Monate vergangen sind. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen vom Tage der Ausstellung der Rechnung an netto, Vorkosten-Rechnungen sind sofort fällig. Danach gerät der Käufer auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Während des Verzugs sind Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu zahlen. Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Verrechnungsausständen ist nur dann zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei konkreten Anzeichen für eine nachträgliche mangelnde Leistungsfähigkeit oder Verschlechterung der Bonität des Käufers können wir die weitere Bearbeitung des Auftrags und weitere Lieferungen von der Vorauszahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises abhängig machen.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung des Lieferpreises bleibt die Ware Eigentum von Novoglas.

9. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNGSBEGRENZUNG

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel vollständig anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss schriftlich erfolgen und unverzüglich, spätestens aber 8 Tage nach Anlieferung der Ware bei uns eingegangen sein. Bei versteckten Mängeln beginnt die Frist mit der Entdeckung. Muster der beanstandeten Ware sind unverzüglich zur Prüfung der Berechtigung der Mängelrüge zurückzusenden. Nach Empfang der Muster der beanstandeten Ware und Anerkennung der geltend gemachten Mängel sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzware in angemessener Frist, regelmässig aber innerhalb von 4 Wochen verpflichtet. Sollten wir diese Frist nicht einhalten oder die Nachbesserung fehlschlagen, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist von wenigstens 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Für die Eignung der Waren für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck über-nehmen wir keine Garantie oder Haftung, es sei denn, dass wir die Eignung ausdrücklich zugesichert haben. Der Käufer ist verpflichtet, die Eignung des Materials für seinen speziellen Verwendungszweck selbst zu prüfen.
Unsere Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen und in Fällen einer Haftung nach den Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt oder wir eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben.
Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschliesslich deliktischer Ansprüche), richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
Schadenersatzansprüche gegen uns sind auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10. VERJÄHRUNG

Bei Aufträgen verjähren die Ansprüche des Käufers gegen uns grundsätzlich in einem Jahr beginnend mit der Lieferung bzw. der Lieferbereitschaft, so weit sie nicht einer kürzeren Verjährung unterworfen sind. Diese Verkürzung der Verjährung gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen sowie in Fällen, in denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. Sie greift ferner nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, arglistig verschwiegenen Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftpflichtgesetz und ausdrücklich übernommenen Garantien.

11. MÜNDLICHE NEBENABREDEN UND SALVATORISCHE KLAUSEL

Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, soweit sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung. Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben die übrigen davon unberührt. Die Parteien sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch diejenige Regelung zu ersetzen, die dem in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Willen am nächsten kommt.

12. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Erfüllungsort ist Villmergen, als Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit uns, auch für Wechsel- und Schenkforderungen. Anwendbar ist ausschliesslich das schweizerische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.